Delikt n. ‘strafbare Handlung’, im 16. Jh. entlehnt aus lat. dēlictum ‘Fehler, Vergehen, Übertretung’, einer Substantivierung des Part. Perf. von lat. dēlinquere ‘zurücklassen, ausgehen, sich vergehen, fehlen’. Das Part. Präs. desselben Verbs lat. dēlinquēns (Genitiv dēlinquentis) ‘Übeltäter, Verbrecher’ begegnet seit dem 16. Jh. in Delinquent m.
Diese Ableitung der heutigen deutschen Bedeutung von Delikt scheint mir nicht ganz schlüssig zu sein, und zwar, weil der Zusammenhang schon im Lat. von den zu delinquere genannten Bedeutungen zwischen zurücklassen und fehlen nicht deutlich ist. Was sollte sooft zurückgelassen worden sein, dass sich daraus eine Bedeutung fehlen hat entwickeln können. Zumal Delinquent erst im 16. Jahr. in der Bedeutung auftaucht. Ich bestreite vorerst nicht, dass die Bedeutungsentwicklung so, wie dargestellt gewesen ist, meine jedoch, dass, um dies abzusichern, mehr Info vonnöten ist.