Bezüglich des Prozesses der pastoralen Begleitung von Paaren in irregulären Situationen kann nach den Worten von Papst Franziskus "die Unterscheidung niemals von den Erfordernissen der Wahrheit und der Liebe des Evangeliums, die die Kirche vorlegt, absehen" (AL, 300). In AL, 6 sagt der Papst, dass er an die "Grundfragen der Lehre der Kirche über Ehe und Familie erinnern" möchte. In den Nummern 67 - 75 erläutert er die Wahrheiten über Ehe und Familie anhand der Dokumente des Lehramtes. Die Lehre von Humanae vitae wird bekräftigt. Auch wenn die entscheidende Aussage von Humanae vitae (Nr. 14) nicht zitiert wird, findet man in AL, 80 dennoch die folgende Formulierung: Die eheliche "Vereinigung ist »durch ihre natürliche Eigenart« (Gaudium et spes, Nr. 48) auf die Zeugung ausgerichtet".
Die wiederverheiratet Geschiedenen sind "lebendige Glieder der Kirche" (AL, 299). Die Kirche lehrt jedoch: "Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz ... Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch" (KKK 2384).
"Niemand darf auf ewig verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums! Ich beziehe mich nicht nur auf die Geschiedenen in einer neuen Verbindung, sondern auf alle, in welcher Situation auch immer sie sich befinden" (AL, 297). Im Evangelium mahnt uns Jesus allerdings ausdrücklich und oftmals vor der realen Gefahr der ewigen Verdammnis. Die Kirche lehrt: "In Todsünde sterben, ohne diese bereut zu haben und ohne die barmherzige Liebe Gottes anzunehmen, bedeutet, durch eigenen freien Entschluss für immer von ihm getrennt zu bleiben. Diesen Zustand der endgültigen Selbstausschließung aus der Gemeinschaft mit Gott und den Seligen nennt man "Hölle" (KKK 1033) und "wenn die Todsünde nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gutgemacht wird, verursacht sie den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den ewigen Tod in der Hölle" (KKK 1861).
"Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde - die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist - in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt." (AL, 305) - Die Kirche lehrt jedoch: "Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: Sie verpflichten alle und jeden Einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung immer und für immer (semper et pro semper) verbieten, ohne Ausnahme" (VS, Nr. 52).
Über die Geschiedenen, die mit neuen Kindern in einer neuen Verbindung leben und die aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, steht in der Fußnote 329 von AL: "Viele, welche die von der Kirche angebotene Möglichkeit, "wie Geschwister" zusammenzuleben, kennen und akzeptieren, betonen, dass in diesen Situationen, wenn einige Ausdrucksformen der Intimität fehlen, » nicht selten die Treue in Gefahr geraten und das Kind in Mitleidenschaft gezogen werden [kann]. « (Gaudium et spes, Nr. 51) Hier wird das Konzil leider auf eine unkorrekte Weise zitiert, weil das Konzil sich in diesem Fall allein auf die gültige christliche Ehe bezieht. Die Anwendung dieser Aussage auf die Geschiedenen kann den Eindruck erwecken, dass die gültige Ehe, wenn nicht in der Theorie, so doch in der Praxis einer Verbindung von Geschiedenen gleichgestellt wird.
Im Hinblick auf die Integration jener Geschiedenen, denen man nach AL, 305 keine, bzw. keine schwere subjektive Sünde anrechnen kann, wird in Fußnote 351 gesagt: "In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein." - Die beständige Lehre und Praxis der Kirche lässt hier keine Ausnahme zu und verlangt als Bedingung das Leben in völliger Enthaltsamkeit und das Vermeiden des Ärgernisses (vgl. Familiaris consortio, Nr. 84 und Sacramentum caritatis, Nr. 29).
Bezüglich des vom Göttlichen Recht im Bußsakrament verlangten Vorsatzes, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, wird in der Fußnote 364 unvollständig und missverständlich eine lehramtliche Erklärung von Johannes Paul II. zitiert, welche besagt, dass die Furcht um die eigene Schwäche in der Zukunft" der Echtheit des Vorsatzes keinen Abbruch tut". Es wird nur den halben Satz zitiert und die folgenden wichtigen Worte ausgelassen: "sofern mit dieser Furcht der vom Gebet unterstützte Wille verbunden ist, alles Mögliche zu tun, um die Sünde zu meiden" (Schreiben an die Apostolische Pönitentiarie vom 22. März 1996).
"Irregulär lebende" Katholiken ("Jene, die nur zivil verheiratet, oder geschieden und wieder verheiratet sind oder einfach so zusammenleben") zu den Sakramenten zuzulassen, ohne von ihnen zu verlangen, in völliger Enthaltsamkeit zu leben, bedeutet, eine Kategorie von Scheinchristen einzuführen, die ständig in Selbsttäuschung leben. Jene kirchlichen Hirten, die so etwas tun, würden sich eines großen geistlichen Verbrechens schuldig machen, weil sie diese Seelen mutmaßlich in deren Irrtum und in deren Widerspruch zum Willen Gottes belassen und sie somit der Gefahr der ewigen Verdammnis aussetzen. Es würde eine Anmaßung bedeuten, das unzweideutige Wort Gottes zu korrigieren und sich letztlich dadurch an die Stelle Gottes zu setzen. Solch ein Verhalten wäre die unüberbietbare Höhe des Klerikalismus.
In "irregulären Situationen" lebenden Menschen Schuldminderung bzw. Nichtschuld zuzusprechen und sie folglich in Ausnahmefällen zur Heiligen Kommunion zuzulassen, wäre Betrug, wäre ein öffentliches Anti-Zeugnis gegen die Unauflöslichkeit der Ehe und die ausnahmslose Gültigkeit des sechsten Gebotes Gottes. Das würde bedeuten, in der Kirche einen Lebensstil gutzuheißen, welcher mit den Geboten Gottes im öffentlichen Widerspruch steht. Das würde bedeuten, eine wieder aufgelebte Kategorie von "gnostisch" bzw. gemäß der lutherischen Irrlehre des "Gerechter uns Sünder zugleich" (simul iustus et peccator) lebenden Christen einzuführen.
http://www.kathpedia.com/index.php?titl ... aetitia%22