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Beitragvon Gast » So 16. Mär 2003, 19:15

Wieso sind Schulbuchübersetzungen nicht zugelassen?
Welches Gesetz besagt das? Im Urheberrechtsgesetz ist nämlich nichts davon erwähnt.
Gast
 

Beitragvon Felix » So 16. Mär 2003, 19:26

Hallo,
das Gesetz darüber ist sehr zwielichtig...

Schulbuchtexte fallen, anders als Originaltexte, unter das Urheberrecht, da sie geistiges Eigentum der Autoren und somit des Verlages sind.

Man darf mit Ausarbeitung, Übersetzungen usw. dieser Texte kein Geld verdienen, sie allerdings auch nicht kostenlos anbieten, da sich so in naher Zukunft so ziemlich alle Schüler/-innen diese Übersetzungen besorgen würden und nur die wenigstens dadurch ordentlich lernen würden! Somit ist ein entsprechendes Lehrwerk für die Schulen uninteressant -> wird nicht mehr gekauft -> Verlage bleiben auf den Büchern sitzen...

Allerdings werden die Texte im Unterricht übersetzt und mit ihnen wird gearbeitet...dafür wurde im Gesetz nichts ausformuliert :?

Naja. Die ganze Sache ist ziemlich dubios, allerdings wird man, wenn man Übersetzungen (kostenlos oder gegen ein Entgeld) im Internet oder sonstwo öffentlich anbietet, erst einmal von Anwälten der Verlage abgemahnt. Dabei unterschreibt man, dass man keine Übersetzungen mehr veröffentlicht - außerdem ist eine Gebühr fällig!

Wenn dennoch Übersetzungen der gleichen Person im Internet gefunden werden, geht das richtig ins Geld - auch wenn sie von jemand anderem kopiert wurden... :shock:

Also werden hier auch keine Übersetzungen aus Schulbüchern angeboten!

Grüße
Felix
Lücken in der Grammatik, Probleme mit dem Übersetzen und den Hausaufgaben, schlechte Noten in Latein? Das muss nicht sein: http://www.lateinschueler.de
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