Volljährigkeit in Rom

Fragen zur Geschichte und Archäologie des griechisch-römischen Altertums

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Volljährigkeit in Rom

Beitragvon Falco peregrinus » Di 5. Sep 2006, 20:47

hi,
ab welchem Alter war ein Römer volljährig?

Danke euch!

:)
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Beitragvon juergen » Di 5. Sep 2006, 21:02

Auch in Rom spielte die Ausbildung an den Waffen eine wesentliche Rolle, die es zu
meistern galt, bevor in einer öffentlichen Bekanntgabe der junge Römer als volljährig galt.
Das Alter dieser Aufnahme unterliegt einer Spanne vom 14. bis zum 19. Lebensjahr. Diese
Spanne ergab sich aus der verschiedenartigen Beurteilung des Zeitraums der Mündigkeit,
so galt oft die faktische Geschlechtsreife als Zeitpunkt der Mündigkeit. Da diese schwer
ablesbar ist und von Mensch zu Mensch zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftritt, waren
im langen Bestehen der antiken römischen Gesellschaft viele Altersangaben und Regelungen
gültig.
Eine wichtige Funktion übernimmt aber auch hier der erste Bartwuchs. Erst Kaiser Justinian
(527-565) verfügte zur Festlegung der Mündigkeit, diese
„ausschließlich vom vollendeten 14. Lebensjahr abhängig zu machen, weil eine
Untersuchung der körperlichen Reife (inspecio corporis) als anstößig (indecora,
inhonesta, impudicia) und der Keuschheit seiner Zeit (castitas temporum)
unwürdig erschien.“

Quelle: https://www.gender.hu-berlin.de/w/files ... badura.pdf

Ansonsten mal nach "Mündigkeit" und antikes Rom googeln. ;)
Gruß Jürgen

Achja: meine Übersetzungen sind alle mit großer Vorsicht zu genießen
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Beitragvon suetonius » Mi 6. Sep 2006, 14:26

soweit ich weiß legte man dann seine alten gewänder ab, und durfte das erste mal die toga anziehen...
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Beitragvon consus » Mi 6. Sep 2006, 15:59

Salvete, amici!

Ein bisschen genauer kann man es schon sagen:

(1) toga praetexta:
Der Knabe trug die toga praetexta, die purpurverbrämte Toga.

(2) toga virilis:
Am 17. März, dem Liberalia genannten Fest, fand auch die Feier des sog. tirocinium fori, d. h. des ersten Auftretens in der Öffentlichkeit des Forums, statt. Dabei legte der junge Mann (meistens im Alter von 15-18 J.) die toga praetexta ab und die toga virilis an zum Zeichen dafür, dass er jetzt rechtlich den Status eines Erwachsenen hatte.

Valete.
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Beitragvon suetonius » Mi 6. Sep 2006, 16:18

ich hatte ja überlegt ob ich toga preatexta schreibe...aber war mir irgendwie unsicher, da die doch die senatoren trugen..
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Beitragvon Falco peregrinus » Mi 6. Sep 2006, 16:25

also war es eigentlich nie wirklich auf ein bestimmtes Alter festgelegt

Vielen Dank euch allen :)
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Beitragvon suetonius » Mi 6. Sep 2006, 16:26

kurzgesagt, anscheinend ja :D
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Beitragvon Tiberis » Mi 6. Sep 2006, 19:01

man sollte allerdings präzisieren, was unter "volljährig" zu verstehen ist.
im jurist. sinn ist es die volle geschäfts- und deliktfähigkeit, die mit dem eintritt der pubertas (knaben : vollendetes 14.lj., mädchen: vollendetes 12.lj.) gegeben war.
jedoch wurde um ca. 200 v. Chr. eine neue altersstufe eingeführt, die sog. minores ( die noch nicht 25jährigen), die durch eine lex Laetoria gegen übervorteilung geschützt waren.
eine "volljährigkeitserklärung" wird seit Konstantin männern gewährt, die das 20., und frauen, die das 18. lj. vollendet haben (venia aetatis).
(M.Kaser, römisches privatrecht, 14.aufl.1986, S.75f)
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Beitragvon nighean_neonach » Sa 16. Sep 2006, 23:49

Tiberis hat geschrieben:eine "volljährigkeitserklärung" wird seit Konstantin männern gewährt, die das 20., und frauen, die das 18. lj. vollendet haben (venia aetatis).
(M.Kaser, römisches privatrecht, 14.aufl.1986, S.75f)


Interessant, das mit dem Altersunterschied, sollte man mal drüber nachdenken, das wieder einzuführen... vielleicht auch für den Führerschein... ;)
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