Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team
ille ego qui hat geschrieben:Gilt hier etwa die juristische Unterscheidung zwischen Besitzer und Eigentümer?
mystica hat geschrieben:die m. E. die o.g. These von unserem lieben sodalis "ille ego qui" unterstützt:
Tiberis hat geschrieben:Wenn er z.B. mir das Buch geliehen hat, ist das Buch in meinem Besitz. Ebenso bin ich als Mieter einer Wohnung deren Besitzer, aber naturgemäß nicht deren Eigentümer.
iurisconsultus hat geschrieben:wer einen „animus rem sibi habendi“ (Willen, die Sache für sich zu behalten) hat.
iurisconsultus hat geschrieben:Leihnehmer wie Mieter sind nach römischem und geltendem Sachenrecht nicht Besitzer sondern Inhaber bzw Detentoren (detentio) der Sache
ille ego qui hat geschrieben:Gen. -> "der Besitzer wird betont"Dat. -> "der Besitz wird betont"
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