Ich habe folgenden Satz und bin mir nicht ganz sicher ob ich die Strukturen richtig erkannt habe. Kann das bitte jemand konrollieren!?
Ganz lieben tausend Dank schonmal!!!!
Et, si me meis civibus iniuria suspectum tam graviter atque offensum viderem, carere me aspectu civium quam infestis omnium oculis conspici mallem;
an "videri" hängt ein NcI:
me meis civibus iniuria suspectum tam graviter atque offensum;
also:
Und wenn es scheinen würde/ so aussähe, dass ich meinen Mitbürgern durch Unrecht so sehr verdächtig und verhasst wäre...
Mich irritiert hier, dass ich ja eigentlich keinen Inf., sondern ein Partizip habe, aber anders wüsste ich den Satz nicht zu übersetzen....
und an "mallem" ein AcI:
carere me aspectu civium quam infestis omnium oculis conspici;
also:
ich würde lieber wollen dass ich den Anblick meiner Mitbürger meide als von ihren feindseligen Blicken angesehen zu werden.
Ist das richtig so???