von cometes » Mi 24. Mai 2017, 23:12
Worauf zielt die Frage genau? Bei integro permanente vitro wird permanere ja kopulativ gebraucht, erfordert also zwingend ein Prädikatsnomen. Das gilt gleichermaßen im Abl.abs. Obwohl man gelegentlich liest, dass dergleichen aus stilistischen Gründen im Abl. abs. gemieden worden sei, findet man selbst bei Cicero einige Beispiele: C. Marcello consule facto, me vero teste producto. Gerhochs bruchfestem Glas verwandt ist manente honesta voluntate bei Quintilian.
Man kann überdies schon das Partizip (und bei den Sonderformen v.a. diverse Nomina) im Abl. abs. als Prädikatsnomen betrachten, wie das u.a. Menge/Burkard/Schauer tun.