Philosophieren hatte einst den Pathos, den Sinn des Ganzen zu deuten, aber diese Zeiten sind schon lange vorbei. Jedoch gilt es zu bedenken, dass Philosophie niemals in der Expertenkultur der Wissenschaften völlig aufgeht, sondern immer auch an die Grundfragen des menschlichen Daseins in unserer Lebenswelt rückgekoppelt bleibt. Dies nämlich sind die großen metaphysischen Fragen, die einst Plato, Aristoteles und Thomas von Aquin zu beantworten versuchten. Der heutige Zeitgeist aber ist ein Philosophieren in dürftiger Zeit.
Ite ad Thomam!
Vale! Tua amica et studiosa, Mystica
Repeto ad Mysticam:a) animal rationalecatta mea in argumentione sua animal rationale est. dubiumne?
pontifex in bulla stultissimum edidisse videtur. dubiumne?
b)auctoritatem sequiauctoritates saepe venerari debemus, disputare etiam.
Etiam in ludo dialectico iocosoque:
Hoc Ciceronis dilectissimi nostri consilium sapiens nos omnes sequi debeamus.
c) Traditio:Die Erneuerung des schon im Altertum vorhandenen Hexenglaubens wurde infolge der besonderen historischen Konstellation für die bis ins 18. Jh. anhaltenden Hexenpogrome entscheidend. Doch konnten die Verfolgungen und das Inquisitionsverfahren im deutschsprachigen Raum erst in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s – eben mit Sprenger und Institoris – endgültig Fuß fassen.
Die beiden Inquisitoren wurden dabei nachdrücklich unterstützt durch eine
Bulle Innozenz' VIII. (Summis desiderantes affectibus, 1484), die ausführlich das Hexenunwesen in Deutschland behandelt, die inquisitorische Tätigkeit Sprengers und Institoris' befürwortet und den offenbar starken Widerstand in Klerus und Volk durch die Androhung schwerer Strafen zu brechen sucht.
Im Hexenhammer schufen die Verfasser das Instrument einer in der Argumentation weit ausholenden »Aufklärung« über die Hintergründe, den Inhalt und die Bekämpfung allen Hexenwesens. Sie stützen sich hierbei nicht nur auf die allerorts aus dem Boden geschossene einschlägige Literatur der letzten Jahrhunderte, sondern greifen bis auf die Kirchenväter und das Alte Testament zurück. So wird das Werk zu einem Sammelbecken alter und neuer Lehrmeinungen, gestrafft durch eine systematische Darstellung und vereinfacht durch eine trivialisierende Interpretation. Sprenger betont diese Traditionsgebundenheit in der dem Werk vorangestellten Apologia: Das Buch sei zugleich alt und neu; alt in dem Sinn, dass hier »aus unserem eigenen Scharfsinn wenig und gleichsam nichts hinzugefügt wurde« und der Inhalt gewissermaßen als Kompendium jahrtausendealter Überzeugungen zu verstehen sei.
Neu sei lediglich die Zusammenstellung und die Verbindung der vorher verstreut vorhandenen Einzelelemente. Die Befürchtung, dass die aus dieser Kompilation für die Hexenverfolgung sich ergebenden Konsequenzen keine Zustimmung finden würden, veranlasste die Urheber, an der theologischen Fakultät zu Köln um ein empfehlendes Gutachten nachzusuchen. Da dieses allzu reserviert ausfiel, wurde der Wortlaut gefälscht und eine nun den Intentionen Sprengers und Institoris' entsprechende Fassung im Malleus abgedruckt – mit Ausnahme der für den Kölner Raum zum Verkauf bestimmten Exemplare.
Am Anfang der eigentlichen, in drei Teile gegliederten Ausführungen wird jede prinzipielle Leugnung des Hexenglaubens als verwerfliche Ketzerei verurteilt. In der Folgezeit gab gerade diese These dem Hexenrichter freie Hand, gegen jede grundlegende Kritik an seiner Arbeit aufs schärfste vorzugehen und bis ins 17. Jh. hinein jede Auflehnung zu ersticken. Im Fortgang der Argumentation konzentrieren sich die Verfasser auf den Nachweis, dass keine Hexentat ohne Mitwirkung des Teufels, jedoch auch nicht ohne Zustimmung Gottes vollzogen werden könne, dass in erster Linie Frauen – von Natur aus in der Wollust unersättlich – zum Teufelspakt bereit seien und dass der Sexualverkehr mit Sukkuben und Inkuben, die Bewirkung von Impotenz und Frigidität, das Einfahren in Tierleiber sowie der rituale Kindermord spezifische Verbrechen dieser heimlichen Sekte seien. Nur Luzifers
non serviam überbiete das Maß solcher Bosheit, die in jedem Fall mit dem Tod zu bestrafen sei.
Als Stützen dieser Doktrin werden eine Unzahl von Autoritäten zitiert: die Bibel, Aristoteles, Dionysios Areopagita, Augustinus, Albertus Magnus, Thomas Aquinas, Bonaventura und natürlich viele Titel der eigentlichen Hexenliteratur der vorhergehenden Jahrzehnte.
Das Werk wurde zwischen 1487 und 1520 dreizehnmal und zwischen 1574 und 1669 sechzehnmal aufgelegt (davon elf französische und zwei italienische Auflagen). Im deutschen Sprachraum wurde es zum Anlass einer zweifachen Entwicklung: Einerseits trat das im Malleus empfohlene Inquisitionsverfahren in nahezu allen Rechtsfällen, in denen gegen Ketzer und Hexen ermittelt wurde, an die Stelle des Akkusationsprozesses; andererseits gelang es Sprenger und Institoris, den im Volk, wenn auch in schwächerer Form, schon lange bestehenden Aberglauben in die von Päpsten, Inquisitoren und bald auch von führenden Protestanten gewiesenen Bahnen zu leiten.
Johann Weyers
De praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis, 1563 (Von den Blendwerken der Dämonen, von Zaubereien und Giftmischern), wie auch die
Cautio criminalis (1631) des Hexenbeichtvaters Spee blieben in der Bekämpfung dieser Exzesse lange Zeit Einzelerscheinungen. Erst um die Wende vom 17. zum 18. Jh. setzte mit Balthasar Bekker und Christian Thomasius im Zuge der erwachenden Aufklärung die entscheidende Reaktion ein, die um die Mitte des 18. Jh.s die Hexenprozesse allmählich unterband und später auch zur Beseitigung der Tortur in der Rechtsprechung führte.