von sinemetu » Di 9. Sep 2014, 19:29
Früher war das Erinnern an bestimmte Tote auf den Friedhof bzw. Tafeln an Häusern beschränkt. Inzwischen hat sich ja dort auch viel gewendet. Das öffentliche Erinnern an bestimmte Tote, wie es z. B. die Kreuze am Straßenrand (Verkehrsopfer) tun, die ja oft privat errichtet werden, werden m. E. geduldet des Lehreffektes wegen. Das hat durchaus sein Positives, alldieweil vllt doch mancher Tritt auf's Gaspedal etwas abgemildert wird. Hier besteht zumindest die Möglichkeit auf Verhalten einzuwirken.
Aber bei den Holokaustopfern allgemein, zu welchem Verhalten soll denn hier der Betrachter, eventuell noch durch ein Stolpern verstärkt, angehalten werden? Vllt dazu, die richtigen Parteien zu wählen? Dass hielte ich für argen Missbrauch des Totengedenkens. Überhaupt verbietet sich imho bei dem Thema jeder Exhibitionismus, besonders der der Lebenden. Totengedenken, Opfergedenken, und besonders etwas präziser Tätergedenken (ohne politischen Nebengedanken) ja, aber keine Erinnerungsdiktatur!
Mir ist besonders die Damnatio memoriae fragwürdig geworden. Denn eigentlich kann man doch nur aus dem Tätergedenken klüger werden.
Quaestor sum, quaerere quaerique possum ...