von Prudentius » Di 28. Aug 2012, 09:50
Ich denke, die Begriffe kann man gut unterscheiden:
- Jurisdiktion, iuris dictio, ist Verbalsubstantiv zu ius dicere, Rechtsprechung, das ist eine Zusammenfassung der Aktivitäten von Gerichten und Anwälten,
- Judikative ist ein Begriff aus der Verfassungstheorie, von dem abgeleiteten Adjektiv iudicativus, zu ergänzen ist das Substantiv "vis", Gewalt, aus der modernen Verfassungstheorie, aus der Aufklärungszeit des 18. Jh,, als man sich im absolutistischen, vorrevolutionären Frankreich Gedanken über die ideale Verfassung machte, Montesquieu, Locke, die Lehre von den "drei Gewalten" und der Gewaltenteilung, "a system of checks and balances", die Verfassung der Vereinigten Staaten wurde wohl erstmals nach diesem Modell geschaffen.
Die Wortbildung bei beiden Termini ist regulär lateinisch, ich glaube nicht, dass man da etwas erst erfinden musste oder dass der eine Terminus den anderen verdrängt.