Hi,
evtl. möchte ich hier noch den Begriff der "grauen Literatur" anfügen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Graue_Literatur..und mit den Pflichtexemplaren ist es (daher) auch so eine Sache...
Zitat Clemens:
1) Die Veröffentlichung eines Artikels in einer wissenschaftlichen Zeitschrift ist nicht nur eine Formalität, sondern als Gütesiegel für die Arbeit gedacht - dass sie eben wissenschaftlichen Ansprüchen genügt.
[und]
2) Ob es nun für dich "zumutbar" ist, eine Bibliothek aufzusuchen oder nicht, sei dahingestellt, aber es gibt ohnehin Abhilfe.
[und]
3) In Zeiten von elektronischen Zeitschriften [...] kann man eine große Anzahl aktueller Artikel (und vieler nachträglich digitalisierter älterer) online über die Bibliothek beziehen (und zwar kostenlos). Allerdings nicht alle, da die Lizenzen der verschiedenen Verlage für den Onlinezugang recht teuer sind.
Zitat Ende.
Zu 1): „gedacht“ ist sehr gut gesagt! Manche erfüllen die genannten Ansprüche, werden
aber dennoch nicht veröffentlicht.
Zu 2): Wie ist das gemeint? Wenn Du selbst nicht damit einverstanden bist, dass die Arbeit
veröffentlicht wird, oder (sogar im Nachhinein) gegen die Veröffentlichung bist (Absprache mit prüfenden Professoren / Prüfungsamt), dann wird die Arbeit NIRGENDS eingestellt.
Zu 3): zu ergänzen evtl.: „Allerdings nicht alle, da manche Arbeiten einen Zweitprüfer der Firma Rubenbauer oder Volkswagen haben, und daher lediglich FRIMENINTERN zugänglich sind.“ (Firmen teilen, im Gegensatz zu E-Latein, ihr Wissen nur höchst ungern).
ALLERHÖCHSTENS könnte man sie, wenn man lieb bittet, als Präsenzexemplar in einer Institutsinternen SPEZIALBIBLIOTHEK einsehen.
Zu wissenschaftlichen, aktuellen Fachartikeln (also neuesten Publikationen) würde evtl. EIN Weg über die (früher mal) besprochenen FACHDATENBAKEN führen. (Ihr wisst schon: Pro Suchwort ca. 1 Euro oder mehr)... J
Der andere Weg führt vielleicht über das Usenet *gg*.
Valete – Olli – Bibliothekar.