Hallo,
bei meiner derzeitigen Platon-Lektüre ergeben sich Fragen, die ich nacheinander hier schreiben möchte (Schwerpunkt Philosophisches). Zwei habe ich gleich:
1. Beim Gespräch mit Polos (~ 469 Stephanus-Pag.) schildert Sokrates Glückseligkeits-Abstufungen bzgl. der Taten
mit Recht/ Unrecht // töten/ getötet werden
Der mit Recht Tötende sei "nicht beneidenswert", während der mit Unrecht Tötende gar bemitleidenswert u. unglücklich sei.
Diese Ordnung ist klar.
Nun: Der zu Unrecht Sterbende sei weniger zu bemitleiden und unglücklich als der zu Unrecht Tötende oder mit Recht Sterbende.
Wir erfahren, dass der zu Unrecht Sterbende oberhalb dieser eben gesetzten Grenze nach unten (Skala des Glücklichseins) ist, diese Personen ganz unten sind die zu Unrecht Tötenden (klar, nach Sokrates ist Unrecht zu erleiden immer weniger schlimm als es zu tun).
a) Ist der zu Recht Sterbende nun gleichwertig unglücklich mit dem zu Unrecht Tötenden? Ich vermute, er ist etwas glücklicher: Denn auch wenn er ja auch wohl Unrecht begangen hat, muss man wohl berücksichtigen, dass dieses nun durch eben diese Tat gesühnt wird.
b) In welchem Verhältnis steht der zu Unrecht Sterbende zu dem zu Recht Tötenden? Ich vermute, letzterer ist aufgrund der Tatsache, Recht auszuüben und kein Unrecht zu erleidenn, glücklicher.
Ist meine Differenzierung überhaupt von Belang? Wenn nicht, kann man es natürlich als "offen" stehen lassen..
2. Ein Kommentator merkt zur Stelle 472b ("und aus der Wahrheit") an: "Wahrscheinlich ist hier und an anderen Stellen des Gorgias, wo Sokrates "Wahrheit" als Ergebnis des gemeinsamen elenktischen Gesprächs bezeichnet oder für sich beansprucht, nicht an den ontologisch-epistemischen Wahrheitsbegriff zu denken, sondern an einen affektiv-existenziellen."
Was ist mit diesen beiden beiden Paketen von Adjektpaaren (ontologisch-epistemisch; affektiv-existenziell) genau gemeint? Als Philosophie-Laie fällt es mir schwer, hier zu folgen..
Danke für eure Hilfe