Kantharos Komplett-Übersetzungen...

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Kantharos Komplett-Übersetzungen...

Beitragvon Gast » Mo 24. Nov 2003, 16:11

Xaire

bin neu im forum und hab gesehn das immerwieder fragen zu übersetzungen von kantharos gestellt werden...
wär es nicht irgendwie möglich, dass man mal alle zusammenträgt und sie dann im Menü unter Übersetzungen anbietet?
wär mal praktisch!
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Beitragvon Clemens » Mo 24. Nov 2003, 17:23

Das würde gegen das Copyright verstoßen...
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Beitragvon suetonius » Mo 24. Nov 2003, 17:36

wieso

es sind doch nur übersetzungen....
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Beitragvon Clemens » Mo 24. Nov 2003, 17:39

Auch die Übersetzungen unterliegen dem Copyright, und die Verlage reagieren sehr empfindlich auf solche Sachen.
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Beitragvon Juergen » Mo 24. Nov 2003, 19:04

Also darf ich keine dt. Übersetzungen von Platos Texten ins Internet stellen, weil ggf. in irgendeinem Lehrbuch diese Texte als Übungsstücke stehen?
:shock: :?
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Beitragvon Clemens » Mo 24. Nov 2003, 19:07

Nein, es geht darum, dass man nicht explizit Lösungen zu einem bestimmten Werk anbieten darf.
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Beitragvon Merkur » Mo 24. Nov 2003, 22:26

Vielleicht wurde diese Frage auch schon 1000mal gestellt ... aber:

Was ist dann, wenn ich einen Text aus einem Lehrbuch hier hineinschreibe (+ Übersetzungsvorschlag, versteht sich :wink:)?
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Beitragvon Clemens » Mo 24. Nov 2003, 22:38

Dann bietet e-Latein ja keine Lösung an, also sieht die Sache schon wieder nicht mehr so schlimm aus...und du darfst es für dich ja übersetzen...;-)
Wenn du wirklich Genaueres wissen willst, dann wende dich an Felix, der ist schließlich in der Branche tätig.
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Beitragvon Juergen » Mo 24. Nov 2003, 23:44

Mit Verlaub: ich halte dieses Berufen auf den das Urheberrecht für Unsinn.

Würde man vorhandene "Schlüssel", die ggf. zum Lehrbuch erhältlich sind, veröffentlichen, würde ich sagen, daß man dies nicht darf.

Wer aber eigenen Übersetzungen veröffentlicht, verstößt m.E. nicht gegen ein Urheberrecht.
Da müßte man das Urheberrecht schon sehr verbiegen, um sich auf dieses berufen zu können.

Vielleicht findet ja jemand die Gesetzesgrundlage:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html

Ich denke hier greifen
§3
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

§24,1
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

§62,2
(2) Soweit der Benutzungszweck es erfordert, sind Übersetzungen und solche Änderungen des Werkes zulässig, die nur Auszüge oder Übertragungen in eine andere Tonart oder Stimmlage darstellen.
Zuletzt geändert von Juergen am Di 25. Nov 2003, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon suetonius » Di 25. Nov 2003, 00:14

aber hier werden im forum auch die übersetzungen gepostet....
wär doch auch ein verstoß...oder?

was für eine diskussion man mit einem einfachen vorschlag ins rollen bringen kann....
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Beitragvon Felix » Di 25. Nov 2003, 00:16

Ich schreibe morgen genaueres hierzu...

Grüße
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Beitragvon Felix » Mi 26. Nov 2003, 18:18

Ergo:
Zunächst einmal ist zu sagen, dass Texte antiker Autoren (also ORIGINAL-Texte) keine Rechtsprobleme bereiten. Anders ist es mit den Schulbuch bzw. Lehrwerkstexten, die von AUTOREN entweder selbst geschrieben oder adaptiert wurden. Ich muss sagen, dass ich es lächerliche finde, wie sich manche Verlage anstellen (Klett hat eine Studenten sogar verklagt!), da mit den Texten sowieso (legal!) in der Schule oder anderswo gearbeitet wird. Darum ist die Regelung ungefähr so gelungen, wie folgendes Beispiel möglicherweise verdeutlicht:
Nur in der Kirche darf mit der Bibel "gearbeitet" werden (gelesen), für andere Zwecke ist sie verboten. Man darf nicht öffentlich mit ihr beten und ähnliches (also außerhalb der Kirche)...

Vergleichbar ist dieses Übersetzungsverbot jedoch mit anderen Gesetzen in diesem Bereich. Ich dürfte auch nicht einfach Harry Potter ins deutsche übersetzen lassen und anbieten!

Daher: Schulbücher übersetzen = böse; Originaltexte = gut, allerdings bald nicht mehr nötig/sinnvoll (die 10000000 Übersetzung des gallischen Krieges :D )

Ich halte allerdings wenig von diesen Gesetzen, die sich permanent widersprechen...

Grüße
Felix
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Beitragvon Juergen » Mi 26. Nov 2003, 21:06

Felix hat geschrieben:...Anders ist es mit den Schulbuch bzw. Lehrwerkstexten, die von AUTOREN entweder selbst geschrieben oder adaptiert wurden. ...

Da lobe ich mir doch Bücher für das Bibelgriechisch. Da sind die Autoren so faul, daß sie als Übersetzungsübungen teilweise Hinweise auf Bibelstellen geben :lol:


Übrigens:
für den internen Schulgebrauch/Universitätsgebrauch darf kopiert werden auf "Teufel komm raus".
Wenn der Benutzerkreis begrenzt ist - z.B. auf die Teilnehmer eines Seminars (oder alle eingeschriebenen Studenten?) - dann dürfen die Unis sogar komplette Bücher in ihr Netzwerk stellen.

Auf einer Zeitschrift las auf dem Buchrücken folgendes:
------------------------------------------
[unicode]Universitäten und Schulen müssen sparen.
Darum dürfen sie in Zukunft Bücher und Zeitschriften klauen.


Mit dem neuen §52a des Urhebergesetzes soll Schul- und Universitätsbibliotheken das Sparen leichter gemacht werden: Sie dürfen Bücher und Zeitschriften kopieren, in ihre Datennetze stellen und beliebig oft ausdrucken lassen. Theoretisch braucht nur noch ein Exemplar für ganz Deutschland angeschafft zu werden. Der Verleger steht dann vor der Wahl: Er produziert kleinste Auflagen zu unverkäuflichen Preisen, oder er stellt den Betrieb gleich ganz ein. Leere Bibliotheksregale gibt es in beiden Fällen. Darum muß diese Regelung verhindert werden. Helfen sie mit unter www.52a.de. Wir leiten Ihren Protest weiter an den Bundestag. Vielen Dank.

Verlage und Wissenschaftler für ein faires Urheberrecht[/unicode]
Juergen
 

Beitragvon Felix » Mi 26. Nov 2003, 22:01

Mit dem neuen §52a des Urhebergesetzes soll Schul- und Universitätsbibliotheken das Sparen leichter gemacht werden: Sie dürfen Bücher und Zeitschriften kopieren, in ihre Datennetze stellen und beliebig oft ausdrucken lassen. Theoretisch braucht nur noch ein Exemplar für ganz Deutschland angeschafft zu werden. Der Verleger steht dann vor der Wahl: Er produziert kleinste Auflagen zu unverkäuflichen Preisen, oder er stellt den Betrieb gleich ganz ein. Leere Bibliotheksregale gibt es in beiden Fällen. Darum muß diese Regelung verhindert werden. Helfen sie mit unter www.52a.de. Wir leiten Ihren Protest weiter an den Bundestag. Vielen Dank.


:boah: :kopfschuettel:

Und ich war kürzlich noch im Bundestag... :x
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Beitragvon Felix » Mi 26. Nov 2003, 22:04

Da lobe ich mir doch Bücher für das Bibelgriechisch. Da sind die Autoren so faul, daß sie als Übersetzungsübungen teilweise Hinweise auf Bibelstellen geben


Wirklich? :lol:
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