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Felix hat geschrieben:...Anders ist es mit den Schulbuch bzw. Lehrwerkstexten, die von AUTOREN entweder selbst geschrieben oder adaptiert wurden. ...
Mit dem neuen §52a des Urhebergesetzes soll Schul- und Universitätsbibliotheken das Sparen leichter gemacht werden: Sie dürfen Bücher und Zeitschriften kopieren, in ihre Datennetze stellen und beliebig oft ausdrucken lassen. Theoretisch braucht nur noch ein Exemplar für ganz Deutschland angeschafft zu werden. Der Verleger steht dann vor der Wahl: Er produziert kleinste Auflagen zu unverkäuflichen Preisen, oder er stellt den Betrieb gleich ganz ein. Leere Bibliotheksregale gibt es in beiden Fällen. Darum muß diese Regelung verhindert werden. Helfen sie mit unter www.52a.de. Wir leiten Ihren Protest weiter an den Bundestag. Vielen Dank.
Da lobe ich mir doch Bücher für das Bibelgriechisch. Da sind die Autoren so faul, daß sie als Übersetzungsübungen teilweise Hinweise auf Bibelstellen geben
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